Sonderabschreibung 2025

Elektroautos

Wer 2025 in den eigenen Betrieb investiert, kann kräftig Steuern sparen.
Mit der Sonderabschreibung nach § 7g EStG und dem Investitionsabzugsbetrag fördert der Gesetzgeber gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Besonders attraktiv sind die neuen Regelungen ab 2025, wie etwa die neue Schnellabschreibung für Elektrofahrzeuge.

Hier erfahren Sie, welche Vorteile Sie nutzen können, welche Grenzen gelten und wie Sie Ihre Steuerlast gezielt senken.


Unternehmen können für neu angeschaffte oder hergestellte, bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Büroausstattung, Geräte) zusätzlich zur normalen Abschreibung bis zu 40 % Sonderabschreibung geltend machen.

Voraussetzungen (§ 7g Abs. 5 und 6 EStG):

  • Gewinn im Vorjahr maximal 200.000 €
  • Wirtschaftsgut wird mindestens zwei Jahre im Betrieb genutzt oder vermietet
  • Nutzung ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich

Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG ermöglicht, bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten bereits vor der Investition steuermindernd abzuziehen.

Wird das Wirtschaftsgut später tatsächlich angeschafft, kann zusätzlich die Sonderabschreibung (bis zu 40 %) genutzt werden.

Voraussetzungen (§ 7g Abs. 1 EStG):

  • Gewinn im laufenden Jahr maximal 200.000 €
  • Wirtschaftsgut wird mindestens bis zum Ende des folgenden Wirtschaftsjahres im Betrieb genutzt oder vermietet
  • Nutzung ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich

Ab 1. Juli 2025 gilt eine neue beschleunigte Abschreibung für Elektrofahrzeuge:
Unternehmen, die ein rein elektrisches betriebenes Fahrzeug anschaffen, können bis zu 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr abschreiben.

Wesentliche Punkte:

  • Gilt für E-Fahrzeuge, die zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden
  • Restliche 25 % werden über die Folgejahre verteilt
  • Gilt auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge, wenn sie erstmals im begünstigten Zeitraum angeschafft werden

0,25 %-Regelung:

Für elektrische Firmenwagen, die auch privat genutzt werden, gilt weiterhin die besonders günstige 0,25 %-Versteuerung des Bruttolistenneupreises – sofern dieser maximal 100.000 € beträgt.
Liegt der Listenpreis darüber, greift die 0,5 %-Regelung.


Mit den neuen Sonderabschreibungen 2025 können Unternehmen ihre Steuerlast deutlich senken.
Besonders lukrativ ist die Kombination aus Investitionsabzugsbetrag, 40 %-Sonderabschreibung und Schnellabschreibung für Elektrofahrzeuge.

Wer rechtzeitig plant, profitiert gleich mehrfach – durch geringere Steuerzahlungen, bessere Liquidität und moderne Betriebsausstattung.


Wir prüfen individuell,

  • welche Investitionen in Ihrem Betrieb steuerlich gefördert sind,
  • wie Sie die neuen Abschreibungsmöglichkeiten optimal kombinieren,
  • und wann sich eine Anschaffung 2025 besonders lohnt.

Sprechen Sie uns an – wir zeigen Ihnen, wie Sie 2025 mit Investitionen gezielt Steuern sparen.