Schnellere Steuerersparnis für Neubauten und Investitionen:
Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber die degressive Abschreibung (AfA) wieder eingeführt. Dabei handelt es sich um ein wichtiges Instrument, um Investitionen zu fördern und Liquidität zu sichern. Unternehmen und Immobilieninvestoren können dadurch ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten deutlich schneller steuerlich geltend machen.
Was bedeutet degressive Abschreibung (AfA)?
Antwort:
Bei der degressiven AfA sinkt die Abschreibung jährlich, weil sie auf den jeweils verbleibenden Restwert berechnet wird.
Das führt in den ersten Jahren zu höheren Abschreibungen – und damit zu einer spürbaren Steuerentlastung zu Beginn der Nutzung.
Vorteil:
Wer früh hohe Gewinne erzielt oder Investitionen über Fremdkapital finanziert, profitiert besonders, weil die Steuerlast unmittelbar sinkt und mehr Liquidität im Unternehmen bleibt.
Für welche Wirtschaftsgüter gilt die degressive AfA 2025?
Die degressive Abschreibung kann für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie für bestimmte Neubauten genutzt werden:
1. Bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung)
- Gilt für Neuinvestitionen ab 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027.
- Abschreibungssatz: bis zu 30 %, höchstens das 3-Fache der linearen AfA (§ 7 Abs. 2 EStG).
- Die degressive AfA kann später zur linearen AfA gewechselt werden – sinnvoll, damit sich die Restnutzungsdauer verkürzt.
Beispiel:
Eine Tischlerei kauft 2025 eine neue CNC-Maschine für 100.000 €.
- Degressive AfA im 1. Jahr (30 %): 30.000 €
- Im 2. Jahr: 30 % vom Restwert 70.000 € = 21.000 €
- Bereits nach zwei Jahren sind 51.000 € steuerlich abgesetzt – das bringt frühere Steuerersparnis und höhere Liquidität.
2. Degressive AfA für Wohngebäude-Neubauten
Für Wohngebäude, deren Baubeginn oder Anschaffung nach dem 30. September 2023 und vor dem 1. Oktober 2029 liegt, gilt ebenfalls eine degressive Gebäude-AfA (§ 7 Abs. 5a EStG n. F.):
- Abschreibungssatz: 5 % p.a.
- Voraussetzung: Das Gebäude wird vermietet und dient Wohnzwecken.
- Ein Wechsel zur linearen AfA (3 % ab Fertigstellung) ist zulässig – sinnvoll, sobald die degressive AfA nicht mehr vorteilhaft ist.
Beispiel:
Ein Bauunternehmer errichtet 2025 ein Mehrfamilienhaus (Herstellungskosten Gebäudeanteil 1 Mio. €).
- Degressive AfA im ersten Jahr: 50.000 €
- Im zweiten Jahr: 5 % von 950.000 € = 47.500€
- So sind bereits nach 5 Jahren rund 226.000 € steuerlich abgeschrieben – deutlich mehr als bei linearer AfA (3 % = 150.000 € in 5 Jahren).
Wann lohnt sich die degressive AfA besonders?
Antwort:
- Bei hohen Gewinnen oder hoher Steuerprogression – die frühe Abschreibung senkt sofort die Steuerlast.
- Bei Fremdfinanzierung – Zinsaufwand + Abschreibung führen zu einer doppelten Liquiditätsentlastung.
- Bei kurzfristig geplanter Gewinnverlagerung.
Tipp:
Gerade im Zusammenspiel mit dem Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) lässt sich der steuerliche Effekt nochmals verstärken.
So können Sie bis zu 50 % vorweg abziehen und anschließend noch degressiv abschreiben. Das ist ein starkes Steuerinstrument.
Fazit: Schnellere Abschreibung gleich schnellere Steuerersparnis!
Mit der Vorziehung geplanter Sanierungen und der gezielten Nutzung von Verlustverrechnungen können UnterneDie degressive AfA 2025 bietet Unternehmern und Investoren echte Liquiditätsvorteile.
Ob Maschine, Fahrzeug oder Neubauimmobilie, wer klug investiert und steuerlich plant, spart im ersten Jahr am meisten Steuern.
Wir prüfen für Sie, welche Investitionen degressiv abgeschrieben werden können – und wie Sie Ihre Steuerlast optimal gestalten.

